Wer diese Prüfung vor dem 31.12.2010 (nach altem Reglement) absolviert hat und seine eingeschränkte Installationsbewilligung nun auf eine andere Firma übertragen will, muss zusätzlich eine vom ESTI anerkannte Schulung absolvieren. Durch diesen Erneuerungskurs erlangen Sie das erforderliche Zertifikat zur Einreichung an das ESTI.
Des Weiteren gilt neu ab 01.01.2022:
Die Anschlussbewilligungen nach NIV Art. 15, welche nach dem 1.1.22 inkraft traten, ermöglichen das Anschliessen bzw. das Auswechseln aller Nieder-Spannungserzeugnisse ohne Einschränkung. Mit diesem Upgrade-Kurs können bestehende Bewilligungen deshalb auf Gesuch hin (zuhanden ESTI) gebührenpflichtig angepasst werden.
Wer diese Prüfung vor dem 31.12.2010 (nach altem Reglement) absolviert hat und seine eingeschränkte Installationsbewilligung nun auf eine andere Firma übertragen will, muss zusätzlich eine vom ESTI anerkannte Schulung absolvieren. Durch diesen Erneuerungskurs erlangen Sie das erforderliche Zertifikat zur Einreichung an das ESTI.
Des Weiteren gilt neu ab 01.01.2022:
Die Anschlussbewilligungen nach NIV Art. 15, welche nach dem 1.1.22 inkraft traten, ermöglichen das Anschliessen bzw. das Auswechseln aller Nieder-Spannungserzeugnisse ohne Einschränkung. Mit diesem Upgrade-Kurs können bestehende Bewilligungen deshalb auf Gesuch hin (zuhanden ESTI) gebührenpflichtig angepasst werden.